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   BGH, 22.02.1965 - III ZR 205/63   

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https://dejure.org/1965,3561
BGH, 22.02.1965 - III ZR 205/63 (https://dejure.org/1965,3561)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1965 - III ZR 205/63 (https://dejure.org/1965,3561)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1965 - III ZR 205/63 (https://dejure.org/1965,3561)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wahlen zur Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Form einer Briefwahl - Zusage eines Hauptpostamtes betreffend die Sammlung und Aufbewahrung eingehender Wahlbriefe - Vorzeitige Aushändigung eines Teils der Briefe an einen Unbekannten als ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 466
  • VersR 1965, 502
  • DVBl 1966, 376
  • DÖV 1965, 822
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 83/62
    Auszug aus BGH, 22.02.1965 - III ZR 205/63
    Insbesondere hat der Senat die Weitergeltung der auch für die Post in verschiedenen postrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Haftungsbeschränkungen wiederholt betont (s. die Nachweise in SGB RGRK. 11. Aufl. § 839 Anm. 9-11 und ferner die Entscheidung des Senats vom 30. September 1963 in NJW 1964, 41).

    An dieser Auffassung hält der Senat auch gegenüber den immer wieder dagegen laut werdenden Bedenken (vgl. u.a. Jecht in seiner Anmerkung zu der genannten Entscheidung vom 30. September 1963 in NJW 1964, 402/3 mit weiteren Nachweisen) fest.

    Auch in dieser Hinsicht hält der Senat an seiner bisherigen, bereits vom Reichsgericht begonnenen Rechtsprechung fest (vgl. insbesondere LM Nr. 5 zu § 256 ZPO und die bereits erwähnte Entscheidung in NJW 1964, 41).

    Dazu kann gegenüber den Bedenken, die von der Revision gegen die Rechtswirksamkeit der lediglich in der Post ordnung bestimmten Haftungsbeschränkung erhoben werden, auf die Ausführungen des Senats in dem wiederholt erwähnten Urteil vom 30. September 1963 in NJW 1964, 41 unter III 1) verwiesen werden.

  • BGH, 07.05.1992 - III ZR 74/91

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Haftung der Post für nicht

    Von dem Haftungsausschluß des § 12 PostG ist der Gesamtbereich der postalischen Briefbeförderung mit allen diesem Tätigkeitsbereich anhaftenden Risiken und Haftungsgefahren erfaßt (Senatsurteil vom 22. Februar 1965 - III ZR 205/63 - DöV 1965, 822).
  • BGH, 14.12.1967 - III ZR 40/67

    Auslegung des Begriffs des "Verlustes" eines Briefes aus der Bestimmung des § 6

    An dieser zuletzt in der Entscheidung des Senats vom 22. Februar 1965 - III ZR 205/63 (LM Nr. 6 zu § 6 PostG = Archiv für das Post- und Fernmeldewesen 1965, 712 mit Anmerkung Schmidt) im einzelnen begründeten Auffassung, von der auch das Landgericht ausgegangen ist, hält der Senat fest, Es bleibt mithin allein zu fragen, ob die hier von den Postzustellern begangenen Pflichtverletzungen von dem in § 6 Abs. 5 PostG normierten Haftungsausschluß mitumfaßt werden.
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